Hinweis für Zuschauerinnen und Zuschauer unserer Sportstätten:
Durch das Inkrafttreten der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung am 12.09.2021 des Landes Rheinland-Pfalz findet bei sportlichen Veranstaltungen die 3-G-Regel Anwendung. Auf unseren Sportstätten ist ab sofort der Zutritt nur für Personen gestattet, die genesen, geimpft oder getestet sind. Für Schülerinnen und Schüler entfällt diese Regelung. Die entsprechenden anerkannten Nachweise und ggf. auch Ausweisdokumente werden am Eingang kontrolliert. Es werden keine Schnelltests vor Ort angeboten. Die Kontakterfassung besteht für alle Zuschauerinnen und Zuschauer gleichermaßen. Darüber hinaus bitten wir um Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.
Bleibt gesund!