DER VORSTAND

gewählt im Oktober 2020

Carolin Sturm

1. Vorsitzende

Philipp Weimer

2. Vorsitzender

Tina Seifert

Geschäftsführerin

Marius Hoffmann

Kassierer

Lisa Landgraf

Jugendwartin

Anne Metternich

Beisitzerin

MITGLIEDSCHAFT

Die Tennisabteilung freut sich über viele neue Mitglieder. Wer sich zu einem Beitritt entschließt, wendet sich am Besten an ein Mitglied des Vorstands und erhält dann sofort eine Beitrittserklärung. Dies geht natürlich auch ganz einfach unter nachstehendem Link. Einfach ausdrucken, ausfüllen und bei einem Mitglied des Vorstands abgeben.

Infos zu den Beitragssätzen (2015) sind ebenfalls online einzusehen.

SATZUNG

Der am 26.09.198 in Steinefrenz gegründete Verein führt den Namen „Tennisclub (TC) Steinefrenz/Weroth“. sitz des Vereins ist Steinefrenz oder Weroth, jeweils entsprechend dem Sitz des 1. Vorsitzenden. Sollte der Wohnort des 1. Vorsitzenden nicht Steinefrenz oder Weroth sein, so gilt der Wohnort des derzeitigen Geschäftsführers.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Gesamtvorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.

Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Gesamtvorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.

Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom Gesamtvorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

  • wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins.
  • wegen Nichtzahlung der Beiträge trotz Mahnung.
  • wegen eines Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens.
  • wegen unehrenhafter Handlungen.

Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Durch Austritt überzahlte Beiträge werden zurückerstattet.

Beiträge können wahlweise vierteljährig, halbjährig oder ganzjährig ausschließlich durch Bankeinzug gezahlt werden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Als Vorstandmitglied sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr wählbar.

Bei der Wahl der Jugendvertreter haben alle Mitglieder des Vereins vom 12. bis 21. Lebensjahr Stimmrecht. Als Jugendvertreter können Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an gewählt werden.

Die Mitgliederversammlung.

Der Vorstand als Gesamtvorstand.

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.

Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es

  • der Gesamtvorstand beschließt
  • ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt hat.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Gesamtvorstand durch Veröffentlichung im Amtblatt der Gemeinde; ersatzweise durch schriftliche Einladungen. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von drei Wochen liegen.

Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte erhalten:

  • Entgegennahme der Berichte
  • Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
  • Entlastung des Gesamtvorstandes
  • Wahlen, soweit diese erforderlich sind
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von Zweidrittel der erschienen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind und den Mitgliedern mindestens eine Woche vorher zur Kenntnis gebracht wurden. Zweidrittelmehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung bedarf der Einstimmigkeit.

Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.

Der Vorstand arbeitet als Gesamtvorstand bestehend aus:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Geschäftsführer
  • Kassierer
  • Sportwart
  • Jugendwart
  • Beisitzer

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von Ihnen isst allein vertretungsberechtigt.

Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Gesamtvorstandes. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder es beantragen. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.

Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen der Mitglieder.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des Gesamtvorstandes ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie blieben so lange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassierers. Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

Zur Durchführung der Satzung gibt sich der Verein eine Beitragsordnung, Spielordnung und Platzordnung.

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens für diesen Zweck einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es

  • der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von Dreiviertel aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder
  • von Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindesten 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen. Sollten bei der ersten Versammlung weniger als 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen Zwecke fällt sein Vermögen an die „Spielvereinigung Steinefrenz/Weroth e.V.“ mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Jugendsports verwendet werden darf.

CHRONIK

Gründung und Bau der Tennisanlage

Im Juli 1987 wurde dem Vorstand der Spielvereinigung Steinefrenz-Weroth der Antrag auf Gründung eines Tennisvereins als Abteilung des Sportvereins gestellt. Am 26.10.1987 fand die Gründungsversammlung im Gasthaus Bendel in Steinefrenz statt. Der Verein zählte 52 Mitglieder. In der 1.Hauptversammlung wurden Lothar Metternich zum 1. Vorsitzenden, Gerhard Solbach zum 2. Vorsitzenden und Siegfried Schöpping zum Geschäftsführer gewählt.
Nachdem die Spielvereinigung mit der Gemeinde Weroth einen Erbpachtvertrag über das vorgesehene Gelände an der Sportanlage Weroth geschlossen hatte, konnte mit dem Bau der Anlage begonnen werden. Ein Großteil der vorbereitenden Bauarbeiten wurden in Eigenleistung  durchgeführt. Schon am 17.Juli 1988 feierte man die Eröffnung der ca 70000.-DM teuren Anlage. Die Finanzierung erfolgte überwiegend durch Bausteine der Mitglieder. Mit der Errichtung der Blockhütte 1993 war die Anlage komplett.

Sportliche Entwicklung

Erstmals wurde in der Saison 1989 eine Herren- und eine Jugendmannschaft gemeldet, die dann an den Meisterschaftsspielen (Medenspielen) des Tennisbundes Rheinland-Pfalz teilnahmen. Die Herrenmannschaft schaffte 1990 den Aufstieg in die E-Klasse. In der Saison 1994 gelang der Aufstieg in die D-Liga ohne Niederlage. Die Jugendmannschaft erreichte 1992 den Aufstieg musste jedoch 1993 wieder in die alte Klasse zurückkehren. Die Damenmannschaft begann 1991 in der E-Klasse. 1994 gelang der Aufstieg in die D-Klasse.  Eine Bambini- Mannschaft startete erstmals in der Saison 1994.
Aktuell ist eine Herren-Senioren-Mannschaft 50 +, eine Herrenmannschaft und eine Damenmannschaft gemeldet.

Vereinsarbeit

Da die Freiluftsaison nur kurz ist, finden neben den alljährlichen Vereinsmeisterschaften noch andere Turniere, wie Blätterfallturnier, Hallenturnier u.a. statt. Der Verein hat bereits zweimal erfolgreich die Verbandsgemeindemeisterschaften ausgerichtet. Außerdem bietet der Tennisverein an der Sportwoche allen Interessierten jeden Alters die Möglichkeit, an einer Schnupperstunde teilzunehmen. Seit dem Jahr 2014 wird ein Dorfturnier im Sommer durchgeführt, bei dem Vereinsmitglieder sowie nicht Mitglieder in Hobbymannschaften gegeneinander antreten und sich in spannenden Einzeln und Doppeln messen. Dieses findet an einem kompletten Wochenende statt und sorgt auch nach den Spielen am Abend für gute Stimmung.